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Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen - Akteure im Überblick

Gemeinsam Probleme lösen

Um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sichern und zu fördern, sind unterschiedliche Akteure beteiligt. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind klar verteilt:

  1. Staatliche Arbeitsschutzverwaltung: Überwachung und Beratung
  2. Berufsgenossenschaften: Maßnahmen der Prävention zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  3. Arbeitgeber, Beschäftigte und ihre Verbände: Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  4. Betriebliche und außerbetriebliche Arbeitsschutzexpertinnen und –experten: Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten im Arbeitsschutz
  5. Kommunale Behörden: Überprüfen z.B. Chemikalien im Einzelhandel
  6. Gesellschaftliche Gruppen und Institutionen wie z.B. Krankenkassen: Verbesserung der Prävention.

Kooperation ermöglicht schnelle Problemlösungen. Die enge Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure ist deshalb ein wichtiges Anliegen der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzverwaltung.

Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen stellt sich auch solchen Herausforderungen, die sich konkreten gesetzlichen Regelungen entziehen und eine intensive Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteuren erfordern. Wichtige Themenfelder sind beispielsweise die wachsenden psychischen Fehlbelastungen, die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Arbeitswelt oder die betriebliche Gesundheitsförderung.