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Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen - Organisation der Arbeitsschutzverwaltung

Fachpolitische Steuerung durch das Arbeitsministerium

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalens konzentriert sich auf die arbeitsschutzpolitische Steuerung und die fachliche Ausrichtung der Arbeitsschutzverwaltung. Es sorgt dafür, dass die Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung ihr Handeln an den fachpolitischen Zielsetzungen orientieren.

Das Arbeitsministerium hat die unmittelbare Fachaufsicht über die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung. Dabei setzt es Schwerpunkte und gibt die Leitlinien für die Wahrnehmung der Aufgaben vor.
Das Ministerium führt die fachpolitische Diskussion mit relevanten Vertreterinnen und Vertretern aus Politik,  Wirtschaft und Öffentlichkeit und sucht die Kooperation mit wichtigen Partnerinnen und Partnern.

Das Ministerium wirkt bei der Erarbeitung gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen von Europäischer Union, Bund und anderen für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen mit und sichert so die Berücksichtigung nordrhein-westfälischer Interessen bei landesübergreifenden Verfahren. Dabei setzt sich das Ministerium für einen bundeseinheitlichen Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften ein und engagiert sich für ein einfaches und verständliches Regelwerk.

Durch die Mitgliedschaft im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und in anderen Bund/Länder-Arbeitsgremien, wie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit, wirkt das Ministerium bei der Abstimmung länderübergreifender einheitlicher Grundsätze des Vollzugs mit. Es vertritt die Interessen Nordrhein-Westfalens bei der strategischen Ausrichtung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und trägt dafür Sorge, dass die Arbeitsschutzverwaltung ihren Beitrag für die gemeinsamen Ziele leistet.

Arbeitsschutz vor Ort sicherstellen - Die Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen sichern die Qualität des Arbeitsschutzes in der Region durch ihre Arbeitsschutzdezernate. Sie nehmen in dieser Funktion hoheitliche Aufgaben im Arbeitsschutz wahr.
Die Arbeitsschutzdezernate in den Bezirksregierungen

  1. überwachen die Betriebe, gehen Arbeitnehmerbeschwerden nach und untersuchen Unfälle,
  2. führen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch,
  3. ordnen Arbeitsschutzmaßnahmen an und setzen sie - falls nötig - mit Verwaltungszwang durch,
  4. ahnden Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften und unterstützen fachlich die Strafverfolgungsbehörden.

Die Bezirksregierungen informieren die Betroffenen und weisen auf weiterführende Beratungsangebote hin. Bei Genehmigungs- und Anzeigeverfahren arbeiten die Bezirksregierungen dienstleistungsorientiert: Sie informieren Antragssteller bei Bedarf zum Verfahren und wirken auf kurze Bearbeitungszeiten hin.
Um den Überwachungsauftrag effizient auszuführen, nutzen sie Kooperationsmöglichkeiten mit allen im Arbeitsschutz Beteiligten und arbeiten in regionalen Netzwerken mit.

Zu den Aufgaben der Bezirksregierungen gehören insbesondere die operative Umsetzung der nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzstrategie und die Teilnahme an den Arbeitsprogrammen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

Beratung und Unterstützung durch das  Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.NRW) ist als Einrichtung des Landes politischer Fachberater und wissenschaftlicher Dienstleister für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Sozialpartner und Öffentlichkeit. Es berät und unterstützt neben seinen anderen Aufgaben im Gesundheitsschutz das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und die Bezirksregierungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt. Dazu beobachtet das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung den Stand von Forschung und Wissenschaft und entwickelt zielgruppenorientierte Konzepte für eine nachhaltige Präventionskultur im Rahmen der Ziele der Arbeitsschutzverwaltung.

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung verfolgt einen aktiven, auf Prävention ausgerichteten Ansatz. Es bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Beratung und Hilfestellung mit dem internetgestützten Werkzeug KomNet an und unterstützt die Arbeitsschutzverwaltung bei landesweiten Aktionen.

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung ist die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen und wirkt in dieser Funktion als neutrale staatliche Stelle an der Feststellung von Berufskrankheiten mit.