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Arbeitsplätze und Arbeitsstätten - Gesundheitsgerecht gestalten und Belastungen vermeiden

FederModerne Arbeitsplätze und Arbeitsstätten müssen zahlreichen Anforderungen genügen. Unverzichtbar ist dabei, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten geschützt wird. Zur Arbeitsumgebung gehören die Arbeitsstätte, der konkrete Arbeitsplatz, die technische und ergonomische Ausstattung sowie Faktoren wie Raumklima und Beleuchtung. Aber auch die betrieblichen Abläufe am jeweiligen Arbeitsplatz müssen - etwa im Hinblick auf das Heben und Tragen von Lasten - optimal aufeinander abgestimmt sein. Die Arbeitsstättenverordnung gibt die zentralen Schutzziele für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit vor.

Grundlagen und Informationen für Beschäftigte und Arbeitgeber

Die Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Unfälle am Arbeitsplatz sind immer noch häufig die nicht ordnungsgemäße Beschaffenheit, Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten zurückzuführen, z. B. Sturzunfälle auf schadhaften Fußböden und Treppen oder Transportunfälle auf ungeeigneten oder zu eng bemessenen Verkehrswegen. Die Arbeitsstättenverordnung enthält zugleich Forderungen nach gesundheitlich zuträglichen Luft-, Klima- und Beleuchtungsverhältnissen sowie nach einwandfreien sozialen Einrichtungen, insbesondere Sanitär- und Erholungsräumen.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Die Regelungen zum Nichtraucherschutz fallen in Deutschland in unterschiedliche Rechtsbereiche. Den Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten am Arbeitsplatz vor Gefährdungen durch Passivrauchen regelt bundesweit die Arbeitsstättenverordnung in Paragraph 5 „Nichtraucherschutz". Danach hat der Arbeitgeber die Pflicht, wirksame Schutzmassnahmen für nichtrauchende Beschäftigte zu treffen und - soweit erforderlich - ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Die Verordnung gilt für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, umfasst jedoch nicht den Schutz dritter Personen, z.B. von Kunden oder Gästen.

Gesundheit schützen beim Heben und Tragen

In der Arbeitswelt gibt es immer noch zahllose Vorgänge, bei denen Menschen schwere Lasten von Hand bewegen. Schweres Heben und Tragen birgt immer die Gefahr, dass die Gesundheit, vor allem der Lendenwirbelsäule, geschädigt wird. Die Folgen sind bekannt. Von 100 Beschäftigten leiden 30 unter Rückenschmerzen. Und Rückenbeschwerden, verursacht durch Heben und Tragen, sind die immer noch die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Durch günstiges Gestalten der Arbeitsabläufe lassen sich nicht nur Fehl- und Krankenzeiten verringern, sondern Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten stärken.

Gesünder Arbeiten am Bildschirm

Mehr als 20 Millionen Erwerbstätige haben heute in Deutschland an ihrem Arbeitsplatz mit Computern zu tun. Wenn die Arbeitsbedingungen an Computerarbeitsplätzen nicht den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, entstehen unnötige Belastungen für die Beschäftigten sowie vermeidbare Kosten für Unternehmen und Volkswirtschaft. Das Landesprogramm „Gesund am Bildschirm", mit Schnelltest und praxisnahen Informationen, unterstützt bei der optimalen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten.

Linktipps

 

Expertenrat rund um Erfolgreich Arbeiten

KomNet

Antworten zur Arbeitsplatzgestaltung