1. Größer
  2. Kleiner
  3. Kontrast
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Kontakt
  4. Impressum
  5. Drucken

Arbeitszeit gestalten - Gesetze und Verordnungen

Hier finden Sie eine Auflistung der bundesweit gültigen Gesetze und Verordnungen, der Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eine Reihe von Praxishilfen. Über die Links gelangen Sie direkt zu wichtigsten Dokumenten oder können sie als PDF-Datei herunterladen.

Links und Downloads

Bundesregelungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält Arbeitszeitregelungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) enthält spezielle Arbeitszeitvorschriften für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält spezielle Arbeitszeitvorschriften für die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern.

Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes

Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FpersV) sowie spezielle EG-Vorschriften, die ergänzend für die Beschäftigung von Kraftfahrern und Beifahrern gelten

Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) regelt die Ladenöffnungszeiten, sofern keine landespezifischen Regelungen getroffen wurden

Das Altersteilzeitgesetz (AltTzG) regelt (noch) die Rahmenbedingungen für den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente durch Alterteilzeitarbeit

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) regelt die Rahmenbedingungen für arbeitsvertragliche Arbeitszeitverkürzungen

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Regelungen für Nordrhein-Westfalen

Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in bestimmten der Versorgung der Bevölkerung dienenden Bereichen regelt die Bedarfsgewerbeverordnung.

Das Ladenöffnungsgesetz NRW und die Ladenöffnungsverordnung NRW regeln die Laden-öffnungszeiten für Nordrhein-Westfalen

Surftipps

Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht – die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit – ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Beim Bundesarbeitsgericht entscheiden Senate, die mit drei Berufsrichtern – einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – sowie zwei ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt sind. Vor dem Bundesarbeitsgericht müssen sich die Parteien in der Regel durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Arbeits- und Sozialrecht innovativ – Rechtsfragen innovativer Arbeitsformen
Im Zusammenhang mit dem Einsatz innovativer Arbeitsformen wie zum Beispiel Telearbeit oder flexibler Arbeitszeit treten häufig rechtliche Fragen auf. Um insbesondere betrieblichen Praktikern, die keine Juristen sind, eine schnelle und umfassende Information zu bieten, wird von dem Projekt „Arbeits- und Sozialrecht innovativ“ ein kostenfreies Online-Informationsangebot rund um Rechtsfragen innovativer Arbeitsformen bereitgestellt.

 

 

Expertenrat rund um modernes Arbeiten

KomNet

Antworten zur Arbeitszeitberatung und -gestaltung

Broschüre zum Bestellen oder Herunterladen

Titelbild der Broschüre: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzverwaltung