Arbeitszeit gestalten – Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen
Die Gestaltung von Arbeitszeit leistet einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz und ist an eine Reihe rechtlicher und tariflicher Rahmenbedingungen gebunden. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick zu arbeitszeitrelevanten Regelungen und Vorschriften sowie weiter führenden Servicelinks und Tipps. Ein Basiswissen – das gerade bei der Einführung neuer, flexibler Arbeitszeiten unverzichtbar ist. Die Einhaltung der Rechtsvorschriften überwachen in Nordrhein-Westfalen im Übrigen die Bezirksregierungen, zugleich wichtige Ansprechpartner für Arbeitszeitfragen.
Grundlagen und Informationen
Gut zu wissen - Arbeitszeitrecht und weitere rechtliche Regelungen
Zeitdruck, Leistungsverdichtung, die mitunter schwierige Vereinbarkeit von Familie und Beruf – all dies sind Belastungen, die viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bewältigen müssen. Flexible Arbeitszeitmodelle können Entlastung schaffen und so wesentlich zur Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bietet dafür ausreichend Spielraum. Eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, etwa das Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz, sind bei der Gestaltung der Arbeitszeit ebenfalls zu beachten.
- Informationen und Handlungshilfen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Empfehlungen für die Nacht- und Schichtarbeit
- Gesetze und Verordnungen auf einen Blick
- Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen
Arbeitszeit und Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Für die betriebliche Arbeitszeitgestaltung ist auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von Bedeutung. Es verpflichtet den Arbeitgeber, für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine geeignete, auch die Arbeitszeit betreffende Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Gefährdungen, die sich etwa aus Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen oder besonderen Arbeitszeiten ergeben, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, zu bewerten und auch zu dokumentieren. Falls erforderlich, hat er geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz einzuleiten.
Erfolgreich arbeiten: Arbeitszeit flexibel gestalten
Eine flexiblere und Beschäftigung sichernde Organisation der Arbeit trägt betrieblichen Anforderungen und Mitarbeiterwünschen Rechnung und fördert so Motivation und Leistungsbereitschaft. Dazu gehört auch die Gestaltung von Arbeitszeiten. Das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit seinem Konzept „Erfolgreich arbeiten“ Unternehmen und Beschäftigte darin, Arbeit und Arbeitszeiten optimal zu gestalten und die dazu notwendigen Entwicklungsprozesse in ihren Betrieben zu planen und einzuleiten. Das Internetportal arbeit.nrw.de informiert über Arbeitszeitmodelle und Fördermöglichkeiten.
Tarifregister Nordrhein-Westfalen
Für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist die Arbeitszeit in den Tarifverträgen festgeschrieben. Im Tarifregister Nordrhein-Westfalen sind alle Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften zum Regeln und Gestalten von Arbeitsverhältnissen) verzeichnet, die nach 1945 abgeschlossen und im Land Nordrhein-Westfalen oder Teilen des Landes wirksam sind.
KomNet – der Beratungsservice
Der Beratungsservice von KomNet informiert Betriebe und Beschäftigte umfassend zur Gestaltung moderner Arbeit. Themen sind unter anderem: Arbeitsorganisation und verschiedenste Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Hier können Sie bei Bedarf einfach in der Wissensdatenbank recherchieren oder schnell und bequem Fachwissen und Erfahrung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten auch für schwierige Fragestellungen nutzen.




