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Arbeitszeitgesetz – Nacht- und Schichtarbeit

Ein wesentliches Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit. Daher wird für Nacht- und Schichtarbeit in § 6 (1) des Gesetzes gefordert, dass "die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer [...] nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen [ist]".

Aufgrund der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ergeben sich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgende Empfehlungen zur Gestaltung der Nacht- und Schichtarbeit:

  1. kurze Nachtschichtfolgen von in der Regel nicht mehr als zwei bis vier Nachtschichten in Folge,
  2. die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge und
  3. die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht, folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht).

Arbeitswissenschaftlich empfohlen werden darüber hinaus

  1. ausreichende Ruhezeiten zwischen zwei Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen,
  2. Wochenendfreizeiten, die mindestens zwei Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen,
  3. Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit,.
  4. Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit,
  5. kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen),
  6. möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden),
  7. Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
  8. Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten,
  9. Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten und
  10. besonders wichtig: rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan.
 

 

Expertenrat rund um modernes Arbeiten

KomNet

Antworten zur Arbeitszeitberatung und -gestaltung

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Titelbild der Broschüre: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzverwaltung