Arbeitsschutz auf Baustellen – Tipps und Pflichten für Bauherren
Sicherheit beginnt am Reißbrett
Schon bei der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens müssen Sie an die Sicherheit auf Ihrer Baustelle denken. Berücksichtigen Sie dabei die grundlegenden Prinzipien des Arbeitsschutzes. Hier nur die Wichtigsten:
- Gefahren für die Beschäftigten auf der Baustelle möglichst vermeiden, wo dies nicht möglich ist, Gefahren minimieren.
- Gefahren an der Quelle bekämpfen, zum Beispiel gefährliche Stoffe möglichst ersetzen anstatt Schutzkleidung vorsehen.
- Besonders wichtig sind diese Grundsätze bei der Einteilung von Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.
Holen Sie sich Unterstützung: Der Dritte im Bunde
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle. Lassen Sie sich dabei unterstützen! Denn Sie haben die Möglichkeit, einen Dritten damit zu beauftragen, die Ihnen nach der Baustellenverordnung obliegenden Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. Dieser sogenannte Dritte kann zum Beispiel ein Architekt oder Planungsbüro sein.
Sicherheit im Blick: Der Koordinator
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf Ihrer Baustelle arbeiten, müssen Sie als Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen. Dies sind seine wesentlichen Aufgaben:
- Schon während der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss der Koordinator Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bestimmen.
- Während der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss der Koordinator die Einhaltung der von Ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen.
- Er muss die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen auf Ihrer Baustelle organisieren.
Ihr Koordinator sollte umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung mitbringen:
- Je nach Bauvorhaben muss er Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister oder geprüfter Polier sein.
- Er braucht umfassende Arbeitsschutzkenntnisse.
- Er muss mehrjährige Erfahrung in Planung beziehungsweise Ausführung entsprechender Bauvorhaben besitzen.
- Er muss Kenntnisse über seine speziellen Aufgaben als Koordinator haben
Gut geplant ist sicher gebaut: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Für größere oder besonders gefährliche Bauvorhaben muss der Koordinator schon im Vorfeld einen besonderen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten. Dieser Plan enthält beispielsweise:
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle
- Regelungen zur gemeinsamen Benutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
Auf der Baustelle achtet der Koordinator darauf, dass der Plan von allen Beteiligten eingehalten wird. Bei erheblichen Änderungen der Ausführung des Bauvorhabens muss er den Plan daran anpassen.
Wann ist eine Vorankündigung notwendig?
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz ankündigen:
- wenn voraussichtlich mehr als 30 Tage gearbeitet wird und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- wenn der Umfang der Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage beträgt.
Fragen Sie Ihren Architekten. Er weiß, welchen Umfang Ihre Baustelle haben wird.
Frühzeitig vorausplanen: Die Unterlage für spätere Arbeiten
Sie müssen als Bauherr auch nach vielen Jahren noch wissen, was bei der Wartung und Instandsetzung Ihres Gebäudes zu beachten ist. Deshalb muss der Koordinator eine so genannte Unterlage zusammenstellen, die alle notwendigen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei diesen Arbeiten enthält.



