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Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Überprüfung von Anlagen mit schädlichen Treibhausgasen

Die Europäische Union hat sich durch Anerkennung des Klimaschutzprotokolls von Kyoto verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden auf EU- und nationaler Ebene Bestimmungen zur Verhinderung und Minimierung der Emission dieser fluorierten Treibhausgase erlassen.

Unternehmen, die Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, müssen eine entsprechende Zertifizierung vorweisen. Hierzu wurde in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern ein Verfahren entwickelt und ein einfaches Antragsformular bereitgestellt.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung legt auch fest, dass das eingesetzte Personal für Tätigkeiten (Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Installation oder Instandhaltung/Wartung) an ortsfesten und mobilen Anlagen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, über eine entsprechende Sachkundebescheinigung verfügen muss.

Formulare zur Betriebszertifizierung gemäß § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

In Nordrhein-Westfalen sind die jeweils zuständigen Bezirksregierungen für Anträge auf Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zuständig.

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Linktipps

 

 

Expertenrat zur Chemikaliensicherheit

REACh NET

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Titelbild der Broschüre: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzverwaltung