CLP - Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Aufgrund des fortschreitenden weltweiten Handels mit Chemikalien wurde bereits 1992 auf UN-Ebene ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem als Ziel definiert. Durch dieses System soll erreicht werden, dass Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen von Chemikalien überall gleich beurteilt und gekennzeichnet werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auf UN- und OECD-Ebene, das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) erarbeitet und verabschiedet. Zur Umsetzung des GHS-Systems in europäisches Recht trat am 20.01.2009 die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) in Kraft. Die Abkürzung CLP steht für den englischen Titel der Verordnung "Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures ".
Die CLP-Verordnung löst schrittweise die bisherigen Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Europäischen Union ab. Während der Übergangszeit kann bereits jetzt freiwillig das CLP-Kennzeichnungssystem genutzt werden, was insbesondere für Unternehmen, die international tätig sind, von Vorteil ist.
Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem führt zu weitreichen Änderungen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.
Neue Gefahrstoffsymbole und Signalwörter
Die meisten Symbole und Begriffe werden durch neue ersetzt. In ihrer Form und Gestaltung nähern sich die 9 neuen Gefahrstoffsymbole den bereits aus dem Gefahrgutrecht bekannten Symbolen an (rot-umrandete Rauten mit schwarzem Symbol auf weißem Grund, die bildhaft vor den auftretenden Gefahren warnen).
Darstellung der neuen Gefahrstoffsymbole:

Neu eingeführt werden zwei Signalworte: "Gefahr" und "Achtung". Die Signalwörter ersetzen die bisherigen 10 Gefahrenbezeichnungen (giftig, ätzend, usw.) und geben das Ausmaß der Gefahr an. Das Signalwort "Gefahr" weist im Gegensatz zum Signalwort „Achtung“ auf eine größere Gefahr hin.
28 Gefahrenklassen, mit teilweise bis zu vier Kategorien, ersetzen die bisherigen Gefahrenmerkmale. Gefahrenhinweise, im englischen als Hazard Statements bezeichnet (H-Sätze) ersetzen die bisherigen R-Sätze und die Sicherheitshinweise im englischen als Precautionary Statements (P-Sätze) bezeichnet, ersetzen die bisherigen S-Sätze.
Neben auffälligen Neuerungen bei der Kennzeichnung kann es durch die veränderten Einstufungsgrenzen auch zu einer veränderten Einstufung einzelner Chemikalien kommen.
Einstufungs- und Kennzeichnungsrichtlinien nach „altem“ EU-Recht
Bis zum 20.01.2009 waren die Richtlinien 67/548/EWG „Stoffrichtlinie“ und 1999/45/EG „Zubereitungsrichtlinie“ die maßgeblichen Richtlinien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, soweit sie nicht unter das Transportrecht fallen. Diese Richtlinien werden schrittweise bis 2015 durch die CLP-Verordnung ersetzt.
Im Anhang I der Stoffrichtlinie 67/548/EWG sind Stoffe mit den Angaben zu ihrer Einstufung und Kennzeichnung sowie zu deren etwaigen Konzentrationsgrenzen als Inhaltsstoff einer Zubereitung aufgeführt.

Im Anhang der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG sind spezielle Regelungen für Produkte getroffen worden, die im Einzelhandel, also für Jedermann, erhältlich sind. Beispielhaft seien hier bleihaltige Farben (Bleimennige) oder Sekundenkleber genannt.
Links
- REACH-CLP-Helpdesk informiert zur CLP-Verordnung
- Informationen der Europäischen Chemikalienagentur zu CLP
Die Richtlinien und Verordnung im Wortlaut





