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Mutterschutz -Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden. Er hat mögliche Gefahren zu ermitteln und notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Arbeitsbedingungen müssen rechtzeitig hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung mit einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Dabei sind physikalische, chemische und biologische Gefährdungen zu beurteilen.

Rechtzeitig heißt, die Gefährdungsbeurteilung sollte vor bzw. bei Aufnahme der Tätigkeit der gebärfähigen Frau durchgeführt werden, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen insbesondere in der sensiblen Phase der Frühschwangerschaft sicherzustellen. Spätestens bei der Bekanntgabe der Schwangerschaft muss die Gefährdungsbeurteilung erstellt oder auf Aktualität überprüft werden.

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, die ihm obliegenden Aufgaben des Mutterschutzes verantwortlich wahrzunehmen.

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Werdende und stillende Mütter - Antworten finden