Mutterschutz – Schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz schützen
Schwangere Frauen und Mütter haben das Recht auf besonderen Schutz und besondere Fürsorge. Um dieses Recht zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Mutterschutzgesetz wichtige Regelungen erlassen. Verschiedene Gesetze und Verordnungen ergänzen das Regelwerk und tragen dazu bei, Arbeitnehmerinnen während Schwangerschaft und Stillzeit vor körperlicher Überbeanspruchung, wirtschaftlichen Nachteilen und Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.
Grundlagen und Informationen für Beschäftigte und Arbeitgeber
Was der Mutterschutz leistet - ein Überblick
Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen durch das Mutterschutzgesetz besonderen Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben zudem einen besonderen Kündigungsschutz und sind durch Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung von beruflichen Arbeitsleistungen entlastet.
Schwanger und nun? Was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber zu tun ist
Damit die Schutzregelungen wirksam werden können, sollte die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen und eine Schwangerschaftsanzeige vorzunehmen. Hier kann er zugleich weitere Informationen und Hilfestellungen zur Arbeitsplatzgestaltung erhalten.
Der Arbeitgeber hat sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsplatzbedingungen vorzunehmen. Diese Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützt.
- Informationen zur Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber
- Generelle und individuelle Beschäftigungsverbote
- Informationen zu den Mutterschutzfristen
- Informationen zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
- Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ansprechpartner und Beratung in Nordrhein-Westfalen
Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und sind vom Arbeitgeber über die Schwangerschaft von beschäftigten Arbeitnehmerinnen unverzüglich zu informieren.
KomNet ist ein kostenloser Beratungsservice des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Online-Datenbank enthält bereits viele Fragen und Antworten zum Mutterschutz, auf die Sie jederzeit zugreifen können. Haben Sie eine ganz spezielle Frage, können Sie auch direkt Kontakt mit einem Experten aufnehmen und erhalten so eine individuelle qualifizierte Antwort zu Ihrem Problem.
- Ihre Ansprechpartner vor Ort – die Bezirksregierungen
- Ihr Beratungsservice – KomNet beantwortet Fragen zum Mutterschutz
Praxishilfen, Links und Downloads
- Schwangerschaftsanzeige, Vordruck zum Herunterladen (PDF)
- Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz werdender oder stillender Mütter, Anleitung zum Herunterladen (PDF)
- Schutzmaßnahmen nach Branchen und Arbeitsbereichen - Praxishilfen der Arbeitsschutzverwaltung zum Herunterladen
- Das Mutterschutzgesetz - Leitfaden der Bundesregierung zum Herunterladen (PDF)
- Informationen zu Elterngeld und zu Elternzeit in Nordrhein-Westfalen



