Sichere Geräte und Produkte für Verbraucher, Händler und Arbeitnehmer
Täglich benutzen wir bei der Arbeit, zu Hause und in der Freizeit die unterschiedlichsten technischen Geräte. Damit von diesen Produkten keine Gefahren ausgehen, müssen sie durchdacht, ausgereift und geprüft sein. Fragen der sicherheitstechnischen Beschaffenheit - vom Spielzeug bis zur Großmaschine - regelt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen.
Grundlagen und Informationen
Das Produktsicherheitsgesetz
Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das ProdSG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen umfassen eine breite Palette von Produkten. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen. Damit kommt dem Produktsicherheitsgesetz eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.
Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthält das ProdSG weitere Bestimmungen, die beim Bereitstellen von Produkten auf dem Markt zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung). Das ProdSG wendet sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Einführer oder Händler. Darüber hinaus sind Regelungen zur Marktüberwachung sowie zum Errichten und Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten.
Silvesterfeuerwerk – Sicherer Verkauf und Gebrauch
Verkauf und Gebrauch von Silvesterfeuerwerk sind mit besonderen Gefahren verbunden. Die Arbeitsschutzverwaltung informiert den Einzelhandel über die sprengstoffrechtlichen Regelungen zur Lagerung und zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus überprüfen die Bezirksregierungen vor dem Jahreswechsel Handelsbetriebe im Hinblick auf das Einhalten der Vorschriften.
Krachen, Zischen, Himmelsleuchten – Tipps für sicheres Silvestervergnügen
Böller, Schwärmer und Raketen…Traditionell wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt. Doch wer denkt beim Anblick der bunten Verpackungen schon an den explosiven Inhalt, der bei sorglosem Umgang gefährlich werden kann und alljährlich zu Unfällen führt. Das LIA.NRW hat in einem Merkblatt Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk zusammengestellt.
Marktüberwachung
Die Marktüberwachung ist ein wichtiger Pfeiler bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts. Denn der freie Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen beruht darauf, dass die Waren einheitlichen Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind Marktkontrollen unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert. In Nordrhein-Westfalen entwickelt und organisiert das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.NRW) dazu entsprechende Handlungsprogramme. Marktaufsichtsbehörde sind die Bezirksregierungen.
- Informationen zur Marktüberwachung und zum Kommunikationssystem ICSMS
- Strategien und Leitlinien zur Marktüberwachung in Deutschland
Online-Dienst der BAuA verbessert Rückrufmanagement
Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Hier unterstützt das neue Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen über einen neuen Onlinedienst informieren. Der Onlinedienst ergänzt das im Aufbau befindliche Portal zur Produktsicherheit.
Linktipps
- LIA.NRW informiert zu sicheren Produkten
- Geräte- und Produktsicherheit - Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Leitfaden Marktüberwachung (PDF)
- KFZ-Pyrotechnik - Airbags und Gurtstraffer. Informationen für Kfz-Werkstätten, Flyer der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen (PDF)




