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Sichere Geräte und Produkte - Marktüberwachung

Verpflichtung zur effizienten und wirksamen Marktaufsicht

Die Marktüberwachung wird bestimmt durch Verpflichtungen, die dem europäischen Recht folgen. Die Europäische Gemeinschaft hat es sich im Artikel 2 EG-Vertrag zur Aufgabe gemacht, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den freien Verkehr von Waren auf ihrem Binnenmarkt zu gewährleisten.

Mit einem neuen Konzept (New Approach), das die technische Harmonisierung beinhaltet, hat sich die Europäische Union einen Rahmen für notwendige Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten geschaffen.
Maßnahmen sind die nach dem neuen Konzept erlassenen Richtlinien zur Sicherheit bestimmter Produktgruppen sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS), sie sind überwiegend durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Die Marktaufsicht ist eines der Hauptelemente des neuen EU-Konzepts. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Marktaufsicht effektiv, effizient und alle Produktgruppen umfassend zu organisieren und hierzu geeignete Überwachungsinstrumente zu schaffen, ist durch § 8 GPSG national umgesetzt.

Die zuständigen Behörden sollen eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der bereits in den Verkehr gebrachten Produkte sicherstellen.

  1. Die Überwachung soll den freien Warenverkehr gewährleisten, insbesondere unsichere Produkte vom Verkehr ausschließen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
  2. Dem berechtigten Interesse der Hersteller, Importeure und Händler nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken wird gedient und damit die Wettbewerbsfähigkeit der im Geltungsbereich des GPSG agierenden Industrie gestärkt.
  3. Ein großes Interesse an der Durchsetzung der Richtlinien, in denen ein hohes Schutzniveau in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit der Benutzer oder Dritter angestrebt wird, haben die Verbraucher, Beschäftigten und sonstigen Nutzer von Produkten. Die Marktaufsicht leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes dieser Interessen.

Arbeitsausschuss Marktüberwachung

Im Geltungsbereich des GPSG haben Bund und Länder den Arbeitsausschuss Marktüberwachung organisiert. Er ist die Grundlage für eine wirtschaftliche und wirksame Steuerung und Koordination der Marktüberwachung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung soll erprobte und bewährte Instrumente einer effektiven Marktaufsicht in Deutschland weiterentwickeln und die Einführung neuer, zielführender Überwachungsinstrumente fördern.

Internet gestütztes Informations- und Kommunikationssystem (ICSMS)

Um Marktüberwachung effektiv und europaweit durchführen zu können, wurde das das System ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) entwickelt. Die Datenbank enthält in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Teil Informationen über Produkte, die von Marktüberwachungsbehörden geprüft worden sind. Das System bietet die Möglichkeit, Informationen gezielt an zuständige Behörden weiterzuleiten sowie Vorgänge zu übergeben. Ein Steuerungsmodul ermöglicht die effiziente Bearbeitung von Rapex- und Schutzklauselmeldungen.
Zur Information der Verbraucher ist ein öffentlicher Teil integriert, in den Produktinformationen sowohl durch Inverkehrbringer als auch durch Marktaufsichtsbehörden eingestellt werden können.

 

 

Broschüre zum Bestellen oder Herunterladen

Titelbild der Broschüre: Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Handlungsleitfaden zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzverwaltung