Strahlenschutz - Mit radioaktiven Stoffen sicher umgehen, Röntgen- und Therapieanlagen sicher betreiben
Ionisierende Strahlen können Menschen und Umwelt schädigen. Deshalb sind überall dort, wo radioaktive Stoffe oder Röntgeneinrichtungen und Beschleuniger in Medizin, Forschung und Technik eingesetzt werden, umfangreiche Schutzmaßnahmen vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen zu treffen. Vergleichbare Regelungen gelten für Arbeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen wie zum Beispiel Radon bei Arbeiten in Wasserwerken. Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen trägt im Rahmen der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren dazu bei, dass die Anwender die Dosisgrenzwerte einhalten und unnötige Strahlenexpositionen oder Kontaminationen auch unterhalb der Grenzwerte vermeiden.
Grundlagen und Informationen
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Der Strahlenschutz ist vor allem wichtig für das Personal beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen in der Technik, für Eigen- und Fremdpersonal in kerntechnischen Anlagen sowie im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Innerhalb der Europäischen Union ist ein restriktives Regelwerk aufgebaut worden, um eine sichere Nutzung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe zu gewährleisten. In Deutschland ist dieses Regelwerk durch die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung umgesetzt worden. Diese beiden Verordnungen, die auf dem Atomgesetz beruhen, regeln den Bereich der Tätigkeiten (Umgang mit radioaktiven Stoffen und Betrieb von Anlagen), den Bereich der Arbeiten (Handlungen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen) und die Anwendung von Röntgenstrahlen. Ergänzt werden diese Regelungen durch Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder das Medizinproduktegesetz.
- Atomgesetz (AtG) im Wortlaut
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) im Wortlaut
- Röntgenverordnung (RöV) im Wortlaut
- Überblick zu häufig genutzten Rechtsvorschriften
Informationen für die Praxis
Die einzelnen Verfahren oder Anwendungen beinhalten sehr unterschiedliche Regelungen. Hier finden Sie eine Zusammenstellung mit speziellen Hinweisen für den Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Beschleunigern in verschiedenen Bereichen:
- Strahlentherapie (PDF)
- Nuklearmedizin (PDF)
- Labormedizin (PDF)
- Technische Anwendungen (PDF)
- Weitere Informationen (PDF)
Arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte
Für einen bestimmten Kreis von beruflich tätigen Personen ist die arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich. Die hierfür erforderlichen Untersuchungen dürfen nur durch besonders ermächtigte Ärzte und Ärztinnen erfolgen. Die Ermächtigungsverfahren sind sowohl in der Strahlenschutzverordnung als auch in der Röntgenverordnung festgelegt.
Anträge online stellen
Im Bereich des Strahlenschutzes können eine Reihe von Anträgen online gestellt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Online Anträge sind preiswerter und haben eine kürzere Bearbeitungszeit als Papieranträge. Mit der Online-Antragstellung erhalten Sie zudem eine Statuskontrolle der bereits abgegebenen Anträge und können so jederzeit den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge verfolgen. Selbstverständlich können Sie wie bisher die Anträge und Anzeigen auch manuell ausfüllen und an die für Sie zuständige Bezirksregierung schicken.
Linktipps
- Bundesumweltministerium informiert zum Strahlenschutz
- Bundesamt für Strahlenschutz
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Ärztekammer Nordrhein
- Zahnärztekammer Nordrhein
- Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
- Materialprüfungsamt NRW



