Sicherer Transport – Personen und Güter gefahrlos befördern
Arbeitszeit von Berufskraftfahrern und digitale Kontrollgeräte

Zum Schutz der Fahrer und Fahrerinnen von Reisebussen und LKW sowie zur Verkehrssicherheit gelten für die gewerbliche Personen- und Güterbeförderung innerhalb der EU Vorschriften zur Beschränkung der Lenkzeit und der Einhaltung von Ruhezeiten. Kontrollgeräte in den Fahrzeugen registrieren unter anderem die Arbeitszeit der Fahrer und Fahrerinnen.
In der EU müssen seit dem 1. Mai 2006 neue LKW (über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen) mit digitalen Kontrollgeräten zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sein. Die Bedienung der Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten. In Nordrhein-Westfalen können Transportunternehmen und Servicebetriebe diese Kontrollgerätkarten online bestellen.
Folgende Kartentypen können Sie beantragen:
- Werkstattkarten (zur Prüfung, Wartung und Kalibrierung der Kontrollgeräte)
- Unternehmenskarten (Anzeige, Ausdruck und Herunterladen der gespeicherten Daten zum Beispiel durch den Disponenten)
Kontrollgerätkarten für das Fahrpersonal erhalten Sie nur bei der für den Wohnort der Fahrerin / des Fahrers zuständigen Führerscheinstelle.
- Weitere Informationen und Kontrollgeräte online beantragen
- Fragen zu den Kontrollgeräten beantwortet die für Sie zuständige Bezirksregierung
- Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert zum digitalen Kontrollgerät
- Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) informiert zu Lenk- und Ruhezeiten
Mitführpflichten von Arbeitszeitnachweisen
Das Fahrpersonal ist verpflichtet die Arbeitszeitnachweise mitzuführen, und zwar vom laufenden Tag und den vorausgegangenen 28 Kalendertagen. Zur Information über die Mitführpflichten informieren die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen mit einem Merkblatt.
- Neue Mitführpflichten für Tätigkeitsnachweise der Kraftfahrer nach dem 01.01.2008 (PDF)
- Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für das Fahrpersonal vom 14. August 2006 (PDF)
- Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen im Sinne des Fahrpersonalgesetzes, Runderlass vom 13.01.2009 (PDF)
- Richtlinien und Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen (PDF)
Beförderung gefährlicher Güter
Stoffe und Gegenstände, die beim Transport zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt und die öffentliche Sicherheit werden können, nennt man gefährliche Güter. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter beginnt bereits bei ihrem Verpacken und dem Beladen der Fahrzeuge. Schon hier müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Schadensfälle beim Transport zu verhindern oder den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Eine anschauliche Zusammenfassung solcher Vorkehrungen ist zum Beispiel in der Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" zu finden. Diese Broschüre hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz im Januar 2011 neu aufgelegt und zum Download bereitgestellt. Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen hilft mit weiteren Informationen und Beratung.
- Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe"
- Fragen zur Beförderung von gefährlichen Gütern beantwortet die für Sie zuständige Bezirksregierung



