Zum Arbeitsschutz gehört auch das Verbot, Kinder und Jugendliche für unangemessene Arbeiten heranzuziehen. Auch wenn heute fast jeder das Taschengeld mit Jobben aufbessert - nicht alles ist auch erlaubt. Aus gutem Grund: Kinder sind genug damit beschäftigt, für die Schule zu lernen. In der Freizeit, die ihnen bleibt, sollen Kinder spielen, ihren Spaß haben und sich erholen.
Hier eine grobe Übersicht, was erlaubt ist und was nicht:
Kind ist vor dem Gesetz, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch vollzeitschulpflichtig ist. Vollzeitschulpflichtig heißt übersetzt: Wer noch nicht neun bzw. zehn Jahre in der Schule war. Denn so lange besteht für Kinder Schulpflicht.
Jugendlicher ist man zwischen 15 und 18 Jahren. Ab 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr, man ist vor dem Gesetz erwachsen.
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten oder, in schweren Fällen, auch als Straftaten verfolgt und mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro belegt werden. Arbeitgeber, die dreimal zu einer Geldbuße verurteilt werden, dürfen Jugendliche nicht mehr beschäftigen. Kontrolliert wird das alles durch die Gewerbeaufsicht bzw. die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz.
Der lange Weg zum Arbeitsschutz, wie wir ihn heute kennen
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Jahr |
Gesetz / Verordnung |
|---|---|
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1839 |
Preußisches Regulativ / Einschränkung der Kinderarbeit |
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1853 |
Ergänzungsgesetz zum Regulativ (Gewerbeaufsicht) |
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1869 |
Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund |
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1871 |
Reichshaftpflichtgesetz |
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1884 |
Unfallversicherungsgesetz |
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1891 |
Arbeitsschutznovelle zur Gewerbeordnung |
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1920 |
Betriebsrätegesetz |
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1925 |
Berufskrankheitenverordnung |
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1952 |
Betriebsverfassungsgesetz |
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1960 |
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend |
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1963 |
Unfallversicherungsneuregelungsgesetz |
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1968 |
Gesetz über technische Arbeitsmittel |
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1971 |
Arbeitsstoffverordnung |
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1973 |
Arbeitssicherheitsgesetz |
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1975 |
Arbeitsstättenverordnung |
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1980 |
Chemikaliengesetz |
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1994 |
Arbeitszeitgesetz |
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1996 |
Arbeitsschutzgesetz |
Arbeitsschutz in NRW:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de
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Die Experten vom Kompetenznetz Arbeitsschutz antworten!
http://www.komnet.nrw.de
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http://www.nextline.de
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