Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anträge, Formulare & Hinweise

Mann unterzeichnet Vertrag

Anträge, Formulare & Hinweise

In diesem Bereich finden Sie eine Übersicht der Anträge und Formulare der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Arbeitszeit

Im Rahmen Sonn- und Feiertagsarbeit:

Im Rahmen anderer Abweichungen vom ArbZG:

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Strahlenschutz

Radon 

Merkposten

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Unfall melden

Unfälle müssen bei den Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträgern und beim Arbeitsschutzdezernat der zuständigen Bezirksregierung gemeldet werden. Die Meldung kann über das online-Formular der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger erfolgen. 

Die Anzeigenpflichtigen können auf dem Formular der Unfallversicherungsträger markieren, dass die Anzeige automatisch an die Arbeitsschutzdezernate gesendet wird. Machen sie das nicht, müssen sie die Durchschrift der Unfallanzeige dem Arbeitsschutzdezernat der zuständigen Bezirksregierung übersenden. 

Ereignen sich Unfälle, Betriebsstörungen oder Krankheits- und Todesfälle bei Tätigkeiten mit Bio- und/oder Gefahrstoffen bei denen die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt wird, ist dies immer der örtlich zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Führen die Unfälle zu einer Ausfallzeit von mindestens drei Arbeitstagen, kann eine Kopie des Formulars der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger auch an die Arbeitsschutzdezernate der örtlich zuständigen Bezirksregierung gesendet werden. Andernfalls kann die Anzeige formlos erfolgen (siehe Anzeige nach § 17 BioStoffV und § 18 GefStoffV).

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