Übersicht: Arbeitsmedizinische Vorsorge | Arbeitssicherheitsgesetz | Arbeitszeit | Baustellenverordnung | Betriebssicherheitsverordnung | Biostoffe | Chemikaliensicherheit | Druckluftverordnung | Fahrpersonalrecht und Fahrtenschreiberkarten | Gefahrstoffe | Heimarbeit | Jugendarbeitsschutz | Mutterschutz | Produktsicherheit | Sprengstoff | Strahlenschutz | Unfall melden
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitssicherheitsgesetz
- Antrag auf Anerkennung als freier Träger von Qualifizierungslehrgängen zu Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Vorzeitige Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach §18 ASiG
- Betriebsbezogene Ausnahme zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach §7 Abs. 2 ASiG
Arbeitszeit
Im Rahmen Sonn- und Feiertagsarbeit:
- § 13 Abs. 3 Nr. 1 Antrag auf Feststellung, dass eine gesetzliche Ausnahme für Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 10 ArbZG vorliegt Feststellungsbescheid
- § 13 Abs. 3 Nr. 2 a, b, c Antrag auf Sonn- und Feiertagsarbeit (z. B. Haus- und Ordermessen, unverhältnismäßiger Schaden, Inventur)
- § 13 Abs. 4 Antrag zum ununterbrochenen Fortgang von Arbeiten
- § 13 Abs. 5 Antrag aufgrund von ausländischer Konkurrenz
- § 15 Abs. 2 Antrag im dringenden öffentlichen Interesse
Im Rahmen anderer Abweichungen vom ArbZG:
- § 7 Abs. 5 Antrag für Ausnahmen im Rahmen des § 7 Absatzes 1, 2 oder 2a in einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden
- § 15 Abs. 1 Nr. 1 a) Antrag auf abweichende längere tägliche Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten
- § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) Antrag auf abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Bau- und Montagestellen
- § 15 Abs. 1 Nr. 2 Antrag auf abweichende längere tägliche Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne
- § 15 Abs. 1 Nr. 3 Antrag auf abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft den Besonderheiten dieser Inanspruchnahmen im öffentlichen Dienst entsprechend
- § 15 Abs. 1 Nr. 4 Antrag auf abweichende Ruhezeit zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels zweimal innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen
- § 15 Abs. 2 Antrag im dringenden öffentlichen Interesse
Baustellenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Biostoffe
Chemikaliensicherheit
- Antrag auf Erlaubnis zur Abgabe von Chemikalien gem. § 6 Chemikalien-Verbotsverordnung
- Anzeige zur Abgabe von Chemikalien gem. § 7 Chemikalien-Verbotsverordnung
- Anmeldung zur Sachkundeprüfung gem. § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung
- Anerkennung von Einrichtungen, die Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV durchführen
- Anerkennung von Einrichtungen, die Sachkundeprüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 ChemVerbotsV abnehmen
- Antrag zur Zertifizierung von Unternehmen nach § 6 ChemKlimaschutzV
- Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen gem. § 5 Abs. 3 Chem.KlimaschutzV
- Anzeige der Verwendung von Halonen nach § 2 ChemOzonschichtVO
- Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 ChemOzonschichtVO
- Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 ChemOzonschichtVO
Druckluftverordnung
- Anzeigen von Arbeiten in Druckluft nach § 3 DruckLV
- Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach § 13 DruckLV
- Erster Antrag für Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 DruckLV
- Antrag auf Verlängerung für Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 DruckLV
- Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 6 Satz 1 DruckLV
- Anordnung außerordentlicher Prüfungen nach § 7 Absatz 4 Satz 1 DruckLV
- Entscheidung aufgrund von Anträgen nach § 11 Absatz 2 Satz 2 DruckLV
- Zulassung von Ausnahmen § 12 Absatz 1 Satz 4 DruckLV
- Zulassungen nach § 17 Absatz 1 Satz 2 DruckLV
- Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 21 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abs. 2 DruckLV
Fahrpersonalrecht und Fahrtenschreiberkarten
Gefahrstoffe
Asbest
- Lehrgangsanerkennung Sachkunde Asbest TRGS 519
- Antrag auf Zulassung als Fachbetrieb - Asbest
- Asbestanzeigen gem. Anlagen der TRGS 519
- Anerkennung Gleichwertigkeit einer Sachkunde (Asbest)
Biozide
- Lehrgangsanerkennung Sachkunde Biozide § 15c (3) i.V. Anhang I Nr. 4.4 (1)
- Anzeige auf Tätigkeit mit Bioziden Unternehmensbezogen nach §15 c (2) i.V.m. Anhang I Nr. 4.2.1
- Antrag auf Erlaubnis für Begasung nach §15 d (1) i.V.m. Anhang I Nr. 4.1
- Tätigkeitsbezogene Anzeige von Begasung nach § 15d (3) i.V.m. Anhang I Nr. 4.2.2
- Antrag auf Befähigungsschein nach §15d (4) i.V.m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1
- Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach §15c (3) i.V.m. Anhang I Nr. 4.4(1) Satz 3
Gefahrstoffe
Heimarbeit
Jugendarbeitsschutz
Mutterschutz
Produktsicherheit
Sprengstoff
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 SprengG
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der 1. Sprengstoffverordnung
- Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Umgang und Verkehr mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
- Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG / Änderungsanzeige zur Anzeige / Beendigung einer Räumstelle
- Anzeige über den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1, F2 und T1 gem. § 14 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Antrag auf Verlängerung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
Strahlenschutz
- Antrag auf Festlegung einer Ersatzdosis
- Beendigung Betrieb Röntgeneinrichtung/Störstrahler
- Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung (Technik) oder eines Störstrahlers
- Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human-/Zahnmedizin sowie Tiermedizin
- Anzeige gem. § 22 Abs.1 StrlSchG und Anzeige gem. § 26 Abs. 1 StrlSchG
- Mitteilung welche Person die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 des StrlSchG wahrnimmt
- Mitteilung über die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten
- Mitteilung über die Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten
- Antrag auf Genehmigung nach § 25 StrlSchG
- Mitteilung über Erwerb, Abgabe und Gewinnung von radioaktiven Stoffen
- Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertzeit größer 100 Tage
- Antrag auf Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Medizinphysikexpertinnen/Medizinphysikexperten (MPE)
- Antrag auf Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 der StrlSchV im technischen Bereich
- Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung nach § 175 Abs. 1 der StrlSchV
- Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (medizinischer Bereich)
- Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (technischer Bereich)
Radon
- Anmeldung eines Arbeitsplatzes mit erhöhter Radon-Exposition in Nordrhein-Westfalen gem. § 129 Strahlenschutzgesetz
- Abschätzung der Exposition durch Radon am Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen gem. § 130 Strahlenschutzgesetz
Merkposten
- Afterloading
- Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
- Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
- Brachytherapie mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
- Offene radioaktive Stoffe bei Gaschromatographie mit Elektroneneinfangdetektor (ECD)
- Umgang mit Ionisationsrauchmeldern
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen Isotopensonden und Materialanalyse
- Medizinische Linearbeschleuniger
- Nuklearmedizinische Therapie
- Nuklearmedizinische Diagnostik und Standardbehandlungen
- Teleradiologie
- Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
- Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der zerstörungsfreien Materialprüfung
Unfall melden
Unfälle müssen bei den Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträgern und beim Arbeitsschutzdezernat der zuständigen Bezirksregierung gemeldet werden. Die Meldung kann über das online-Formular der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger erfolgen.
Die Anzeigenpflichtigen können auf dem Formular der Unfallversicherungsträger markieren, dass die Anzeige automatisch an die Arbeitsschutzdezernate gesendet wird. Machen sie das nicht, müssen sie die Durchschrift der Unfallanzeige dem Arbeitsschutzdezernat der zuständigen Bezirksregierung übersenden.
Ereignen sich Unfälle, Betriebsstörungen oder Krankheits- und Todesfälle bei Tätigkeiten mit Bio- und/oder Gefahrstoffen bei denen die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt wird, ist dies immer der örtlich zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Führen die Unfälle zu einer Ausfallzeit von mindestens drei Arbeitstagen, kann eine Kopie des Formulars der Berufsgenossenschaften/Unfallversicherungsträger auch an die Arbeitsschutzdezernate der örtlich zuständigen Bezirksregierung gesendet werden. Andernfalls kann die Anzeige formlos erfolgen (siehe Anzeige nach § 17 BioStoffV und § 18 GefStoffV).
- Unfall online melden: im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
- Unfallanzeige für Arbeitnehmer mit Erläuterungen - ausfüllbar und barrierefrei (PDF, 111 kB, nicht barrierefrei)
- Unfallanzeige für Kinder in Kindergärten, Schüler, Studierende mit Erläuterungen - ausfüllbar und barrierefrei (PDF, 92 kB, nicht barrierefrei)