Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

1.3 Objektbezogene Asbestanzeigen bei Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos gemäß GefStoffV § 11a(4) i.V. mit Anhang I Nr. 3.5 (3) Nr. 2 (Vorlage gemäß TRGS 519)

Mann unterzeichnet etwas

1.3 Objektbezogene Asbestanzeigen bei Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos gemäß GefStoffV § 11a(4) i.V. mit Anhang I Nr. 3.5 (3) Nr. 2 (Vorlage gemäß TRGS 519)

Bei welcher Behörde ist die Anzeige einzureichen?

Bei den Arbeitsschutzdezernaten der örtlich zuständigen Bezirksregierung für das Objekt.

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin oder andere im Betrieb zuständige Beschäftigte.

Formular und ergänzende Dokumente gemäß TRGS 519 Anlagen:

Ergänzende Dokumente

  • Objektbezogene Anzeigen sind für wechselnde Arbeitsstätten (z. B. Baustellen) im Bereich hohen Risikos erforderlich.
  • Betriebe, die Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos durchführen, benötigen eine Zulassung. Diese ist bei der zuständigen Behörde des Firmensitzes zu beantragen.
  • Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos können auch objektbezogen angezeigt werden. Eine ergänzende Anzeige von Ort und Zeit der Tätigkeiten ist in diesen Fällen nicht erforderlich. 

Bei Einreichung einer Asbestanzeige wird keine Gebühr erhoben.

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.