Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung

Mann unterzeichnet etwas

Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung

Kann formlos gestellt werden

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Land Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung zuständig.

Der Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen ist an folgende Adresse zu richten: 

Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 56 
Postfach 300865 
40408 Düsseldorf 

Chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (Chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Personen, die Tätigkeiten an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen durchführen und sich ein entsprechendes Zertifikat anerkennen lassen möchten.

Der Antrag erfolgt formlos. Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem Antrag beigefügt werden: 

  • Das anzuerkennende Zertifikat

-

Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen. 

Achtung: Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Bezirksregierungen können Sie verschlüsselte E-Mails nutzen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum verschlüsselten E-Mail-Verfahren: Düsseldorf