Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung
Kann formlos gestellt werden
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Land Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung der Zertifizierung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung zuständig.
Der Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen ist an folgende Adresse zu richten:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 56
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (Chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Personen, die Tätigkeiten an Feuerlösch- und Brandschutzanlagen durchführen und sich ein entsprechendes Zertifikat anerkennen lassen möchten.
Der Antrag erfolgt formlos. Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Das anzuerkennende Zertifikat
-
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
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