Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anmeldung eines Arbeitsplatzes mit erhöhter Radon-Exposition in Nordrhein-Westfalen gemäß § 129 Strahlenschutzgesetz

Mann unterzeichnet Vertrag

Anmeldung eines Arbeitsplatzes mit erhöhter Radon-Exposition in Nordrhein-Westfalen gemäß § 129 Strahlenschutzgesetz

Wenn die Radonkonzentration am Arbeitsplatz den gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ übersteigt und Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration nicht den gewünschten Erfolg erzielen, ist die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Arbeitsplatz beim zuständigen Arbeitsschutzdezernat der Bezirksregierung anzumelden. Mit dem bereitgestellten Formular werden alle für eine Anmeldung notwendigen Angaben erfasst. Die Aufzeichnung der Radonmessungen sind auf Verlangen der Behörde vorzuzeigen.

Bei welcher Behörde ist die Anmeldung einzureichen?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Die Arbeitgeberin / Der Arbeitgeber.
  • Die Aufzeichnung der Radonmessungen sind auf Verlangen der Behörde vorzuzeigen.

Gebührenfrei

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.