
Anmeldung zur Sachkundeprüfung gemäß § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten.
Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen:
- Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten,
- Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
Die Sachkunde benötigt, wer bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische in Verkehr bringt. Welche Stoffe und Gemische unter die Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung fallen, ist der Anlage 2 der Verordnung zu entnehmen.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung zuständig.
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 56
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (Chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Privatpersonen, die sich für die Sachkundeprüfung anmelden möchten.
Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Bitte übersenden Sie hierzu das ausgefüllte Formular auf dem Postweg oder per E-Mail an chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)
- Die Prüfungsfragen stützen sich inhaltlich i. d. R. auf den Fragenkatalog der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).
- Die Möglichkeit zum Ablegen der Prüfung wird i.d.R. an dem zweiten Dienstag im Quartal in der Außenstelle der Bezirksregierung Düsseldorf (Metrostraße 1, 40235 Düsseldorf) angeboten.
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.
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