Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anträge für Abweichende Regelungen vom Arbeitszeitgesetz

Mann unterzeichnet Vertrag

Anträge für Abweichende Regelungen vom Arbeitszeitgesetz

Kann formlos gestellt werden

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

  • Abweichende Regelungen vom Arbeitszeitgesetz können bei den Arbeitsschutzdezernaten der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. 
  • Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber seinen Betriebssitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

Jede Arbeitgeberin / jeder Arbeitgeber, die / der vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten oder verkürzte Ruhezeiten beantragen möchte, kann einen Antrag stellen.

  • Formloser Antrag (Pflicht)

Folgende Unterlagen sollten mit eingereicht werden, damit die Bezirksregierungen den Antrag gut beurteilen und schneller bescheiden können:

  • Stellungnahme des Betriebsrates (sofern vorhanden)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Schichtplan, aus denen z. B. die Freischichten hervorgehen
  • Anträge können formlos gestellt werden. 
  • Bei einer positiven Entscheidung ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid an die Arbeitgeberseite; die Ablehnung des Antrages ist ebenfalls kostenpflichtig. 

Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.