Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anträge gemäß Druckluftverordnung

Mann unterzeichnet Vertrag

Formlose Anträge gemäß Druckluftverordnung

Antragsverfahren

Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.

Für folgende Antragsverfahren können Sie uns Ihre Anträge formlos per Post (Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW, 40208 Düsseldorf) oder per E-Mail (poststelle [at] lia.nrw.de (poststelle[at]lia[dot]nrw[dot]de)) zusenden.

  • Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 6 Satz 1
  • Anordnung außerordentlicher Prüfungen nach § 7 Absatz 4 Satz 1
  • Entscheidung aufgrund von Anträgen nach § 11 Absatz 2 Satz 2
  • Zulassung von Ausnahmen § 12 Absatz 1 Satz 4
  • Zulassungen nach § 17 Absatz 1 Satz 2
  • Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 21 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abs. 2

Fragen können Sie gerne per E-Mail an Druckluftverordnung [at] lia.nrw.de (Druckluftverordnung[at]lia[dot]nrw[dot]de) richten.

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA).