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Formlose Anträge gemäß Druckluftverordnung
Antragsverfahren
Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.
Für folgende Antragsverfahren können Sie uns Ihre Anträge formlos per Post (Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, 40208 Düsseldorf) oder per E-Mail (poststelle [at] lfga.nrw.de (poststelle[at]lfga[dot]nrw[dot]de)) zusenden.
- Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 6 Satz 1
- Entscheidung aufgrund von Anträgen nach § 11 Absatz 2 Satz 2
- Zulassung von Ausnahmen § 12 Absatz 1 Satz 4
- Zulassungen nach § 17 Absatz 1 Satz 2
- Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 21 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abs. 2
Fragen können Sie gerne per E-Mail an Druckluftverordnung [at] lfga.nrw.de (Druckluftverordnung[at]lfga[dot]nrw[dot]de) richten.
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW).