Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anträge gemäß Druckluftverordnung

Mann unterzeichnet etwas

Formlose Anträge gemäß Druckluftverordnung

Antragsverfahren

Die Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV) regelt den Arbeitsschutz bei Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.

Für folgende Antragsverfahren können Sie uns Ihre Anträge formlos per Post (Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, 40208 Düsseldorf) oder per E-Mail (poststelle [at] lfga.nrw.de (poststelle[at]lfga[dot]nrw[dot]de)) zusenden.

Fragen können Sie gerne per E-Mail an Druckluftverordnung [at] lfga.nrw.de (Druckluftverordnung[at]lfga[dot]nrw[dot]de) richten.

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW).