Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach §15c(3) i.V.m. Anhang I Nr. 4.4(1) Satz 3

Mann unterzeichnet etwas

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach §15c(3) i.V.m. Anhang I Nr. 4.4(1) Satz 3

Kann formlos gestellt werden

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist formlos bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Kontakt:

Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

Poststelle [at] brd.nrw.de (Poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)

  • Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin oder 
  • die Person deren vergleichbare Sachkunde anzuerkennen ist.
  • Es sind die Qualifikationsnachweise von vergleichbaren Sachkundelehrgängen oder 
  • anderweitige Aus- oder Weiterbildungen für Tätigkeiten mit Bioziden einzureichen
  • Die Anforderungen an Sachkunden für Tätigkeiten mit Bioziden sind in der Gefahrstoffverordnung wie auch im Technischen Regelwerk beschrieben.

Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen. 

Achtung: Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Bezirksregierungen können Sie verschlüsselte E-Mails nutzen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum verschlüsselten E-Mail-Verfahren: Düsseldorf