
Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (medizinischer Bereich)
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Zuständig ist das:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf
Kontakt Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (medizinischer Bereich)
Telefon: 0211 3101 2474
Fax: 0211 3101 1189
Antragsstellende oder Antragsstellender für die Durchführung der Kurse ist die jeweilige Leiterin bzw. der jeweilige Leiter der veranstaltenden Heilberufskammer bzw. Institution oder Organisation für MPE Kurse.
- Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses einer Heilberufskammer (NRW) im medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Bereich oder für Medizinphysikexperten / Medizinphysikexpertinnen im medizinisch-technischen Bereich nach § 51 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (PDF)
- Die Antragstellung erfolgt unter Spezifizierung der Kursbezeichnung (Anwendungsgebiete/ Tätigkeitsfelder / Grund-, Spezialisierungs- oder Aktualisierungskurs und Teilnehmendenkreis) sowie
- Angabe des Kursveranstalters und der Kursstätte.
- Eine Kursleiterin oder ein Kursleiter muss namentlich benannt werden. Ihr oder ihm obliegt neben der veranstaltenden Institution bzw. Organisation auch die gesamte Verantwortung für den betreffenden Kurs.
Kursinhalte
Die Inhalte und der zeitliche Umfang der Kurse sind in Anlehnung an die folgenden Richtlinien zu gestalten:
- „Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“
- „Strahlenschutz in der Medizin – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung“,
- „Strahlenschutz in der Tierheilkunde – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung“
- „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung“
- Richtlinienmodul zur StrlSchV „Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)“
– Anforderungen an den Erwerb –
Skripte oder Präsentationen können sowohl in Papierform als auch digital eingereicht werden. Außerdem müssen Praktika oder Demonstrationsübungen bezüglich ihrer Art, ihres Umfangs sowie der erforderlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Teilnehmendenzahl pro Arbeitsgruppe näher beschrieben werden. Den Kursteilnehmenden ist geeignetes Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen.
Lehrplan
Die Kursinhalte müssen in Form eines detaillierten Lehrplans bzw. einer klaren und verständlichen Programmübersicht beschrieben werden. Dabei sind der Zeitumfang, die jeweiligen Referentinnen und Referenten, die betreffenden Lehrinhalte sowie ggf. praktische Übungen und theoretische Unterweisungen stichwortartig zusammenzufassen.
Liste der Referentinnen und Referenten
Die Referentinnen und Referenten sind namentlich unter Angabe ihrer fachlichen Qualifikation für die jeweilige Thematik anzugeben. Dieser Qualifikationsnachweis kann beispielsweise durch langjährige Berufserfahrung, Vortragstätigkeit, Mitarbeit in Fachgremien und durch Vorliegen geeigneter Fachkundebescheinigungen erfolgen.
- Grundsätzlich ist zwischen den Kursen zum Erwerb der Fachkunde und ihrer Aktualisierung zu unterscheiden.
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA).