
Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (technischer Bereich - nur für Kursanbieter)
Bei welcher Behörde erfolgt der Antrag?
Zuständig ist das:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf
Kontakt Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (technischer Bereich)
Telefon: 0211 3101 2474
Fax: 0211 3101 1189
Antragstellende bzw. Antragstellender für die Durchführung der Kurse ist die jeweilige Leiterin bzw. der jeweilige Leiter der veranstaltenden Institution bzw. Organisation.
- Antrag auf Anerkennung eines Strahlenschutzkurses (technischer Bereich) (PDF)
- Die Antragstellung erfolgt unter Spezifizierung der Kursbezeichnung (Fachkundegruppe / Module /Kurs zum Erwerb oder Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde) sowie
- Angabe des Kursveranstalters und der Kursstätte.
- Eine Kursleiterin oder ein Kursleiter muss namentlich benannt werden. Ihr oder ihm obliegt neben der veranstaltenden Institution bzw. Organisation auch die gesamte Verantwortung für den betreffenden Kurs.
folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
Kursinhalte
Die Inhalte und der zeitliche Umfang der Kurse sind in Anlehnung an die folgenden Richtlinien zu gestalten:
- „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen“
- „Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung“
– Anforderungen an den Erwerb –
Skripte oder Präsentationen können sowohl in Papierform als auch digital eingereicht werden. Außerdem müssen Praktika oder Demonstrationsübungen bezüglich ihrer Art, ihres Umfangs sowie der erforderlichen Einrichtungen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Teilnehmendenzahl pro Arbeitsgruppe näher beschrieben werden. Den Kursteilnehmenden ist geeignetes Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen.
Lehrplan
Die Kursinhalte müssen in Form eines detaillierten Lehrplans bzw. einer klaren und verständlichen Programmübersicht beschrieben werden. Dabei sind der Zeitumfang, die jeweiligen Referentinnen und Referenten, die betreffenden Lehrinhalte sowie ggf. praktische Übungen und theoretische Unterweisungen stichwortartig zusammenzufassen.
Liste der Referentinnen und Referenten
Die Referentinnen und Referenten sind namentlich unter Angabe ihrer fachlichen Qualifikation für die jeweilige Thematik anzugeben. Dieser Qualifikationsnachweis kann beispielsweise durch langjährige Berufserfahrung, Vortragstätigkeit, Mitarbeit in Fachgremien und durch Vorliegen geeigneter Fachkundebescheinigungen erfolgen.
- Grundsätzlich ist zwischen den Kursen zum Erwerb der Fachkunde und ihrer Aktualisierung zu unterscheiden.
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA).