Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes

Mann unterzeichnet Vertrag

Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes

Antragsverfahren

Um einen Befähigungsschein zu erlangen, muss die betreffende Person zuvor einen staatlich anerkannten Fachkundelehrgang besuchen. Dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich (§ 34 Abs. 2 1. SprengV).

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

In der Regel bei der Bezirksregierung, die auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang ausgestellt hat. In den meisten Fällen somit bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. 

Zuständige Bezirksregierung finden:

Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und nach erfolgreichem Abschluss eines Fachkundelehrgangs eine entsprechende Tätigkeit ausüben möchten.

Die weiteren Inhalte ergeben sich aus dem Antragsformular, das für die Antragstellung zu verwenden ist.  

  • Befähigungsscheine werden in der Regel auf 5 Jahre befristet
  • Ein Verlängerungsantrag sollte spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden. 

Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.