Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Antrag auf Festlegung einer Ersatzdosis

Mann unterzeichnet Vertrag

Antrag auf Festlegung einer Ersatzdosis

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der antragstellende Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber, für deren Mitarbeiter eine Ersatzdosis festzulegen ist.

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Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). 

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.