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Antrag auf Genehmigung nach § 25 StrlSchG
Online Formular
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
- Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk die / der antragstellende Arbeitgeberin / Arbeitgeber oder Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.
- Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber bzw. Strahlenschutzverantwortliche, die Mitarbeitende in fremden Anlagen oder Einrichtungen beschäftigen.
- Online Formular: Antrag auf Genehmigung nach § 25 StrlSchG (ANTON)
- Die Inhalte ergeben sich aus dem Antragsformular, das für die Antragstellung zu verwenden ist.
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Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
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