Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Antrag auf Verlängerung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes

Mann unterzeichnet Vertrag

Antrag auf Verlängerung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes

Antragsverfahren

Befähigungsscheine werden in der Regel auf 5 Jahre befristet. Ein Verlängerungsantrag sollte spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden. 

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. 

Zuständige Bezirksregierung finden:

Inhaberinnen und Inhaber eines Befähigungsscheines, die die erforderliche Fachkunde nachweisen können und weiterhin eine entsprechende Tätigkeit ausüben möchten. 

Die weiteren Inhalte ergeben sich aus dem Antragsformular, das für die Antragstellung zu verwenden ist.  

  • Der Verlängerungsantrag sollte spätestens 3 Monate vor Ablauf des Befähigungsscheines gestellt werden. 

Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.