Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG / Änderungsanzeige zur Anzeige / Beendigung einer Räumstelle

Mann unterzeichnet Vertrag

Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG / Änderungsanzeige zur Anzeige / Beendigung einer Räumstelle

Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG. Änderungsanzeige zur Anzeige einer Räumstelle nach § 14 SprengG. Anzeige zur Beendigung einer Räumstelle nach § 14 SprengG.

Bei welcher Behörde hat die Anzeige zu erfolgen?

Welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Regierungsbezirk sich die Räumstelle befindet.

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Das Unternehmen, das die Arbeiten durchführen möchte.

Die Inhalte ergeben sich aus dem Formular, das für die Anzeige zu verwenden ist.

  • Die Räumfirma (resp. die Geschäftsführung) muss über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügen. 
  • Weiterhin sind ihrer Befähigung entsprechende als Verantwortliche Personen bestellte Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG erforderlich.

Gebührenfrei.

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.