
Anzeige nach § 2 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung
Kann formlos gestellt werden
Bei welcher Behörde ist die Anzeige einzureichen?
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Land Nordrhein-Westfalen für die Entgegennahme der Anzeigen gemäß § 2 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung zuständig.
Die Anzeige ist an folgende Adresse zu richten:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 56
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (Chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Unternehmen, die für die in Anhang V der VO (EU) 2024/590 aufgeführten kritischen Verwendungszwecke
- Einrichtungen, die Halone enthalten, installieren,
- Halone in Verkehr bringen,
- Halone verwenden
- Halone lagern oder
- das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Halonen einstellen,
haben dies der zuständigen Behörde jährlich zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr anzuzeigen.
Die Anzeige erfolgt formlos. Folgende Unterlagen und Informationen müssen der Anzeige beigefügt werden:
- Menge und Art der eingesetzten Halone sowie
- der zur Verringerung ihrer Emissionen ergriffenen Maßnahmen
-
Gebührenfrei
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.
- Bezirksregierung Düsseldorf: Datenschutzhinweise | Bezirksregierung Düsseldorf