Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Anzeige nach § 2 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung

Mann unterzeichnet Vertrag

Anzeige nach § 2 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung

Kann formlos gestellt werden

Bei welcher Behörde ist die Anzeige einzureichen?

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für das Land Nordrhein-Westfalen für die Entgegennahme der Anzeigen gemäß § 2 Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung zuständig.

Die Anzeige ist an folgende Adresse zu richten: 

Bezirksregierung Düsseldorf 
Dezernat 56 
Postfach 300865 
40408 Düsseldorf 

Chemikalienrecht [at] brd.nrw.de (Chemikalienrecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Unternehmen, die für die in Anhang V der VO (EU) 2024/590 aufgeführten kritischen Verwendungszwecke 

  • Einrichtungen, die Halone enthalten, installieren, 
  • Halone in Verkehr bringen, 
  • Halone verwenden
  • Halone lagern oder 
  • das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Halonen einstellen, 

haben dies der zuständigen Behörde jährlich zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr anzuzeigen.

Die Anzeige erfolgt formlos. Folgende Unterlagen und Informationen müssen der Anzeige beigefügt werden:

  • Menge und Art der eingesetzten Halone sowie
  • der zur Verringerung ihrer Emissionen ergriffenen Maßnahmen

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Gebührenfrei

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.