Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Beendigung Betrieb Röntgeneinrichtung Störstrahler

Mann unterzeichnet Vertrag

Beendigung Betrieb Röntgeneinrichtung/Störstrahler

Bei welcher Behörde erfolgt die Mitteilung?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der antragsstellende Betreiber seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Betreiber, die die Beendigung des Betriebes von Röntgeneinrichtungen / Störstrahlern anzeigen.

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Gebührenfrei

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Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.