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Berufskrankheitenmeldung
Online Formular
Bei wem ist die Anzeige zu stellen?
Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.
Zur online Meldung:
- Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, wie auch Ärzte und Ärztinnen sind bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit dazu verpflichtet eine Verdachtsanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu melden.
- Betroffene selbst bzw. Angehörige können ebenfalls eine Verdachtsanzeige melden.
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- Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schlägt in der Regel drei medizinische Gutachterinnen oder Gutachter vor, aus denen die Versicherten auswählen können.
- Die Versicherten können aber auch selbst eine Fachärztin oder einen Facharzt vorschlagen, sofern diese / dieser über die erforderliche Qualifikation für die Begutachtung von Berufskrankheiten verfügt.
Die Anzeige ist kostenlos. Die Gutachterkosten trägt die Unfallversicherung oder Unfallkasse.