Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Berufskrankheitenmeldung

Mann unterzeichnet Vertrag

Berufskrankheitenmeldung

Online Formular

Bei wem ist die Anzeige zu stellen?

Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.

Zur online Meldung:

  • Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, wie auch Ärzte und Ärztinnen sind bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit dazu verpflichtet eine Verdachtsanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zu melden. 
  • Betroffene selbst bzw. Angehörige können ebenfalls eine Verdachtsanzeige melden.

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  • Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schlägt in der Regel drei medizinische Gutachterinnen oder Gutachter vor, aus denen die Versicherten auswählen können. 
  • Die Versicherten können aber auch selbst eine Fachärztin oder einen Facharzt vorschlagen, sofern diese / dieser über die erforderliche Qualifikation für die Begutachtung von Berufskrankheiten verfügt. 

Die Anzeige ist kostenlos. Die Gutachterkosten trägt die Unfallversicherung oder Unfallkasse.