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Fahrerkarten
Online Formular
Neuzugelassene Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) sowie neuzugelassene Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgerät oder Tachograf genannt) ausgestattet sein, der die Lenk- und Ruhezeiten erfasst. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Fahrerkarten können Sie bei der für ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde („Führerscheinstelle“) der Kreise und kreisfreien Städte beantragen.
Die Adressen und weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Kommunaldatenbank.