Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz

Mann unterzeichnet Vertrag

Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz

in Zusammenhang mit der Merkpostenliste

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk der antragstellende Betreiber bzw. Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

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