Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human-/Zahnmedizin sowie Tiermedizin

Mann unterzeichnet etwas

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human-/Zahnmedizin sowie Tiermedizin

Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der antragstellende Betreiber seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

Betreiber, die die Inbetriebnahme einer medizinischen Röntgeneinrichtung anzeigen oder genehmigen lassen möchten.

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Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.