Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Mitteilung Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertzeit größer 100 Tage

Mann unterzeichnet Vertrag

Bestand an radioaktiven Stoffen mit einer Halbwertzeit größer 100 Tage

Bei welcher Behörde erfolgt die Mitteilung?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk der mitteilende Betrieb bzw. Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Betriebe bzw. Strahlenschutzverantwortliche, die radioaktive Stoffe erwerben, abgeben, gewinnen oder im Bestand haben.

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Gebührenfrei

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.