Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Mitteilung über die Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten

Mann unterzeichnet Vertrag

Mitteilung über die Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten

Online Formular

Bei welcher Behörde erfolgt die Mitteilung?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk die oder der Mitteilende Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.

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  • Betriebe bzw. Strahlenschutzverantwortliche, die Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen haben. 

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Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). 

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.