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Mitteilung über die Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten
Online Formular
Bei welcher Behörde erfolgt die Mitteilung?
- Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk die oder der Mitteilende Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.
- Betriebe bzw. Strahlenschutzverantwortliche, die Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen haben.
- Online Formular: Mitteilung über die Abmeldung eines Strahlenschutzbeauftragten
- Die Inhalte ergeben sich aus dem Formular, das für die Mitteilung zu verwenden ist.
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Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
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