Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Mitteilung über Erwerb, Abgabe und Gewinnung von radioaktiven Stoffen

Mann unterzeichnet Vertrag

Mitteilung über Erwerb, Abgabe und Gewinnung von radioaktiven Stoffen

Bei welcher Behörde erfolgt die Mitteilung?

  • Bei den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierung, in deren Bezirk der mitteilende Betrieb bzw. Strahlenschutzverantwortliche seinen Sitz hat.

Zuständige Bezirksregierung finden:

  • Betriebe bzw. Strahlenschutzverantwortliche, die radioaktive Stoffe erwerben, abgeben, gewinnen oder im Bestand haben.

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Gebührenfrei

Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz

Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.