
Prüfung von Ex-Geräten: Anerkennung von befähigten Personen nach Betriebssicherheitsverordnung
Anerkennung von befähigten Personen gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Antragsunterlagen.
Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) dürfen nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht. Diese Prüfung darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 Betriebssicherheitsverordnung mit behördlicher Anerkennung durchführen.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Zuständig ist das:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
40208 Düsseldorf
oder per E-Mail an: poststelle [at] lia.nrw.de (poststelle[at]lia[dot]nrw[dot]de)
Hinweis zur Bearbeitungsdauer |
Bitte beachten Sie, dass längere Bearbeitungszeiten nicht auszuschließen sind. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Daher ist es empfehlenswert bei Fragen unsere hierzu veröffentlichten Informationen und Checklisten lesen Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen über den Bearbeitungsstand ab, damit die Bearbeitung des Antrages nicht weiter verzögert wird. |
Für das Anerkennungsverfahren sind die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nachzuweisen sowie die entsprechenden Prüfeinrichtungen vorzuhalten. Eine Anerkennung wird personen- und unternehmensbezogen für den vorgesehenen Betriebsort erteilt.
Antragsunterlagen für die Anerkennung von befähigten Personen gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schriftlicher Antrag mit folgenden Aussagen:
Angaben zum Arbeitgeber / Betriebsstätte:
- Anschrift der Betriebsstätte
- Angaben zu den beabsichtigten Prüfaufgaben, zum Prüfumfang, und zum Prüfplatz (elektrische u. mechanische Geräte)
- Technische Parameter wie Zündschutzart, Kategorie, Gerätegruppe, Nennspannung und Nennleistung
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der befähigten Person
- Erklärung, dass der befähigten Person die erforderlichen Prüfeinrichtungen und Vorschriften (national und EU) zur Verfügung stehen
- Ggf. Zertifizierungsurkunden über vorhandene Qualitätssicherungssysteme.
Angaben zur befähigten Person:
- Vor- und Nachname, Geburtstag und –ort, Privatanschrift
- Beruf und Kopie des Anstellungsvertrages
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Adresse für Briefsendungen:Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
FG 3.3, Frau Franziska Steffen
40208 Düsseldorf
Betreff: BetrSichV
- Lebenslauf, fachlicher Werdegang
- Kopien von Diplomurkunde und -zeugnis, Meisterbrief, Facharbeiterzeugnis oder vergleichbarer Qualifikation
- Nachweis der mindestens einjährigen Berufserfahrung mit der Herstellung oder Instandsetzung von Geräten, Sicherheits-, Kotroll-, und Regeleinrichtungen im Sinne der RL 94/9/EG
- Erklärung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Erfahrungsaustausch
Gutachterliche Äußerung der einbezogenen zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Prüftätigkeiten; Mindestdeckung 2,5 Mio.
Freistellungserklärung (Muster)
Antragsunterlagen für die Verlängerung der Anerkennung von befähigten Personen gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Schriftlicher Antrag mit folgenden Aussagen:
Angaben zum Arbeitgeber / Betriebsstätte:
- Anschrift der Betriebsstätte
- Angaben zu den beabsichtigten Prüfaufgaben, zum Prüfumfang, und zum Prüfplatz (elektrische u. mechanische Geräte)
- Technische Parameter wie Zündschutzart, Kategorie, Gerätegruppe, Nennspannung und Nennleistung
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der befähigten Person
- Erklärung, dass der befähigten Person die erforderlichen Prüfeinrichtungen und Vorschriften (national und EU) zur Verfügung stehen
- Ggf. Zertifizierungsurkunden über vorhandene Qualitätssicherungssysteme.
Angaben zur befähigten Person:
- Vor- und Nachname, Geburtstag und –ort, Privatanschrift
- Beruf
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
Adresse für Briefsendungen:Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW
FG 3.3, Frau Franziska Steffen
40208 DüsseldorfBetreff: BetrSichV
- Erklärung zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, Erfahrungsaustausch
- Angaben zu den durchgeführten Prüfungen der letzten 5 Jahre und der aktuellen Tätigkeit mit Nachweis
- Fortbildungsnachweise
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Prüftätigkeiten; Mindestdeckung 2,5 Mio.
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften. So dürfen diese nach einer Instandsetzung erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie vorher geprüft werden.
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA).