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Untersuchungsberechtigungsschein
Online Formular
Bei welcher Behörde ist das Formular erhältlich?
Das Formular zum Untersuchungsberechtigungsschein kann digital beantragt werden oder ist bei der zuständigen Kommune, wo der Jugendliche wohnhaft ist, erhältlich.
Die bzw. der Jugendliche selbst (ab 16 Jahren) oder deren, bzw. dessen Erziehungsberechtigte können den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen.
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Art der Untersuchung (Erst- oder Nachuntersuchung)
- Beschäftigungsbeginn
- Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung
- Anträge können formlos gestellt werden.
- Um den Online-Dienst zu nutzen, wird folgendes benötigt:
- AusweisApp auf dem Smartphone,
- aktivierte Ausweis-Funktion,
- Ausweis-PIN,
- ein Konto bei der BundID (zu dieser wird man im Antrag weitergeleitet).
- Der Arzt für die Untersuchung kann frei gewählt werden.
- Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.
- Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.
Der Antrag ist nicht gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung der für Sie zuständigen Kommune.