Vorzeitige Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) nach §18 ASiG
Kann formlos gestellt werden
Wird in Ihrem Betrieb aktuell ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin zu einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich diese schon während der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Bei welcher Behörde ist der Antrag zu stellen?
Zuständig ist das:
Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen an:
Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen
40208 Düsseldorf
oder per E-Mail an: poststelle [at] lfga.nrw.de (poststelle[at]lfga[dot]nrw[dot]de)
Eine vorzeitige Bestellung ist nach einer erteilten Ausnahmegenehmigung nach §18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) möglich. Diese Ausnahme kann vom Arbeitgeber (Geschäftsführung) schriftlich formlos beantragt werden.
Dem Antrag des Arbeitgebers nach §18 ASiG sollten folgende Angaben beiliegen:
- Kurze Beschreibung der Betriebsstätte und des in Aussicht genommenen Tätigkeitsbereiches
- berufliche Vorqualifikation der zukünftigen Fachkraft für Arbeitssicherheit (z. B. ein kurzer tabellarischer Lebenslauf des beruflichen Werdeganges)
- Bescheinigung über die bestandene LEK 1 (Lernerfolgskontrolle) und LEK 2 bei der Ausbildung Sifa 2.0 oder die bestandenen LEK 1-4 bei der Ausbildung Sifa 3.0
- Angabe zum zeitlichen Abschluss der begonnenen Qualifikation
- Stellungnahme des Betriebsrates (sofern vorhanden)
- Eine Erteilung dieser Ausnahme kann frühestmöglich nach erfolgreichem Abschluss der LEK 2 erfolgen.
- Eine Ausnahmegenehmigung nach §18 ASiG kann nur für Ingenieure, Meister und Techniker in Betracht kommen.
- Personen mit akademischen Berufen oder Berufsabschlüssen anderer Fachrichtungen können nur eine betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung nach §7 Abs. 2 ASiG nach Beendigung Ihrer Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten.
Wird eine solche Ausnahme seitens der Geschäftsführung angestrebt, so ist es sinnvoll den Antrag für eine vorzeitige Bestellung bereits im Vorfeld zu stellen und noch fehlende Nachweise (z. B. Nachweis der LEK 2) nachzureichen. Somit werden unnötige Wartezeiten im Rahmen der Bearbeitung vermieden.
Die Gebührentatbestände sowie die Höhe der Gebühren richten sich nach den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW).
Bitte beachten Sie nachstehende Informationen zum Thema Datenschutz
Für die Zusendung Ihrer Daten gilt die Datenschutzbestimmung des Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW).