Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsschutz in Deutschland

Zwei Männer geben sich die Hand, der Bildausschnitt zeigt nur die Hände und ein Stück der Unterarme

Arbeitsschutz in Deutschland

Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

In Deutschland wird der Arbeitsschutz von den Ländern und den Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragen. Die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörde nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). 

Die arbeitsschutzbezogene Gesetzgebung ist Bundesrecht und deutschlandweit einheitlich. Die Überwachung der Einhaltung ist Ländersache. Jedes Land hat seine eigenen Arbeitsschutzaufsichten, die auch leicht unterschiedlich benannt sind (z. B. Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder wie in Nordrhein-Westfalen, Arbeitsschutzverwaltung). 

Aufgabe des staatlichen Arbeitsschutzes ist es, zu überwachen, ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anzuordnen und zu beraten.

Um bei 16 verschiedenen Ländern Einheitlichkeit zu wahren, gibt es die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die auf fachlicher Ebene vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unterstützt wird. 

Eine Person in einer Jacke mit oranger Warnfarbe und Reflektoren, von der im Bildausschnitt nur die Arme zu sehen sind, hält ein Klemmbrett, auf dem sie Notizen macht.

Tipp: In der digitalen LASI-Bibliothek finden Sie alle arbeitsschutzbezogenen Broschüren der Länder, filterbar nach Thema oder Bundesland.

Die Ausführung des staatlichen Arbeitsschutzes wird in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen übernommen. Die Aufgaben, Werte und Ziele der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.