Berufsgenossenschaften & Unfallkassen
Unfallversicherungsträger im Arbeitsschutz
Es gibt in Deutschland neun gewerbliche Berufsgenossenschaften (BG), die nach Branchen organisiert sind (z. B. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU). Dazu kommen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Alle zusammen sind in einem Spitzenverband organisiert, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., kurz DGUV.
Die Unfallversicherungsträger haben neben ihrem grundsätzlichen Versicherungsauftrag auch die Aufgabe, die Versicherten vor berufsbedingten Gesundheitsschäden und Arbeitsunfällen zu schützen. Sie sind insbesondere im Bereich Unfallverhütung aktiv. Dazu erlassen sie z. B. Unfallverhütungsvorschriften.
Auch Betriebsbegehungen gehören zum Repertoire. Bei der Begehung prüfen die Aufsichtspersonen, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln für den Arbeitsschutz eingehalten werden und nehmen Einblick in relevante Unterlagen, wie z. B. die Gefährdungsbeurteilung.
Die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger ist verpflichtend für alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen. Finanziert werden sie durch die Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.