Die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen
Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden sind Überwachungsbehörden. Ihre Aufgabe ist der Vollzug von Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsgefahren durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Das schließt auch Maßnahmen einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit mit ein.
Was wird überprüft?
Hierzu gehören insbesondere die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Gefährdungen durch
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen bei der Arbeit
sowie die Rechtsvorschriften für besonders schutzbedürftige Personen wie Schwangere, Jugendliche und Kinder und die Rechtsvorschriften zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Weitere staatliche Aufgaben sind:
- die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Forderungen zum Arbeitsschutz sowie
- die Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer diesbezüglichen Pflichten (u. a. § 21 ArbSchG).
Darüber hinaus überwachen die staatlichen Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen
- die Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Straßenverkehr sowie die Gefahrguttransportvorschriften,
- den sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen und den Schutz vor der Wirkung von ionisierender und nichtionisierender Strahlung,
- die Errichtung und den sachgerechten Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen, wie Druckbehälter, Dampfkessel, Aufzüge, Tanklager u.a.,
- den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (z. B. Sprengstoffe),
- die Bereitstellung von technischen Produkten auf dem Markt (Marktüberwachung) sowie
- die Chemikaliensicherheit (REACH, CLP, Ausgangsstoffe)
Die fünf
Bezirksregierungen
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 0 29 31 / 82-0
Telefax: 0 29 31 / 82-2520
Email: poststelle [at] bezreg-arnsberg.nrw.de (poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold
Telefon: 0 52 31 / 71-0
Telefax: 0 52 31 / 71-1195
Email: poststelle [at] bezreg-detmold.nrw.de (poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 4 75-0
Telefax: 02 11 / 4 75-2671
Email: poststelle [at] brd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.brd.nrw.de
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 02 51 / 4 11-0
Telefax: 02 51 / 411-2525
Email: poststelle [at] bezreg-muenster.nrw.de (poststelle[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.brms.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0221 / 147-0
Telefax: 0221 / 147-3185
Email: poststelle [at] bezreg-koeln.nrw.de (poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de