Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Die Arbeitsschutzverwaltung NRW

Symbolbild: Aufbau der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Aufbau, Organisation und Ziele

Steigender Wettbewerbsdruck, große Sprünge in der Technologieentwicklung, eine Arbeitswelt, die sich rasant wandelt - Unternehmen und ihre Beschäftigten reagieren darauf flexibel und innovationsbereit. Die moderne Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen geht mit den Veränderungen in der Arbeitswelt mit. Als unabhängige staatliche Institution überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat eine klare Vorstellung darüber, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert werden kann. Bei all ihren Tätigkeiten orientiert sie ihr Handeln an drei strategischen Zielen:

  • Arbeitsbedingungen sollen menschengerecht und sozial verträglich sein
  • Arbeitsschutz soll selbstverständlicher Bestandteil betrieblichen Handelns sein
  • Technik und Produkte sollen sicher und gesundheitsverträglich sein

Organisation

In Nordrhein-Westfalen setzt sich die Arbeitsschutzverwaltung NRW aus drei Akteuren zusammen: 

  • Gesteuert wird die Arbeitsschutzverwaltung NRW durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales als oberste Landesbehörde. 
  • Die drei Arbeitsschutzdezernate der fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind für den Vollzug des Arbeitsschutzes vor Ort zuständig:
    • Dezernat 55: Gesundheit, Bau, Chemie
    • Dezernat 56: Handel, Metall, Elektrotechnik
    • Dezernat 57: Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung
  • Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) unterstützt und berät den Vollzug in den Bezirksregierungen und informiert die Öffentlichkeit in Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.