Landesweite Überwachungsaktionen
Politische Anlässe oder besondere Problemstellungen im Arbeitsschutz können es notwendig machen, dass die staatliche Arbeitsschutzverwaltung kurzfristig und zielgerichtet handelt. Sie führt landesweite Überwachungsaktionen (u.a. in Risikobranchen) in einem überschaubaren Zeitraum durch.
Die Arbeitsschutzverwaltung legt regelmäßig landesweite Überwachungsaktionen oder Schwerpunkte fest. Zudem legt sie Wert darauf, auf aktuelle und gesellschaftlich relevante Missstände im Bereich Arbeitsschutz zusätzlich durch Arbeitsschutzaktionen zu reagieren. Hinzu kommen noch Kooperationen mit den Unfallversicherungsträgern im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und z. B. mit dem Zoll im Bereich Schwarzarbeitsbekämpfung bzw. Mindestlohnkontrollen.