Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene Strategie zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII verankert.
Die GDA hat das zentrale Ziel, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Wenn die Gesundheit von Beschäftigten gefördert und die Anzahl von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen verringert wird, kann dies die Betriebe, die sozialen Sicherungssysteme und die Volkswirtschaft entlasten. Als Kernelemente der GDA wurden gemeinsame Arbeitsschutzziele zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland festgelegt. Die Arbeitsschutzziele orientieren sich eng am betrieblichen Bedarf.
Ein weiteres wichtiges Anliegen der GDA ist es, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Unfallversicherungsträgern nachhaltig zu verbessern. Dazu werden gemeinsam Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung nach gemeinsamen Leitlinien sowie regelmäßige Erfahrungsaustausche durchgeführt. Zusätzlich sollen transparente und praxisgerechte Vorschriften und Regeln sowie zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte Anreize für Betriebe schaffen, auf allen Ebenen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes nachhaltig und systematisch Prävention zu betreiben.
Das GDA-Portal bietet Unterstützungsangebote und Instrumente für Arbeitgeber und Beschäftigte zu verschiedenen Themenfeldern, wie z.B. einfach anwendbare Online-Tools wie den GDA-ORGACheck zur Selbstbewertung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation oder auch Handlungshilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Zusammenarbeit in der Gemeinsamen landesbezogenen Stelle und regionale Umsetzung in NRW
Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden der 16 Bundesländer und den Unfallversicherungsträgen ist von diesen eine gemeinsame Landesbezogene Stelle (GLS nach § 21 ArbSchG und § 20 (2) SGB VII) benannt. Sie übernimmt für die UVT eine Steuerungsfunktion auf Länder-, Bezirks- und Lokalebene und schließt mit den obersten Arbeitsschutzbehörden verbindliche Vereinbarungen zur gemeinsamen Umsetzung der GDA.
Deutscher Arbeitsschutzpreis
Innovative Ansätze, die den betrieblichen Arbeitsschutz wirksam verbessern und zum Nachmachen anregen, werden mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis gefördert. Unter dem Dach der GDA werden alle zwei Jahre Betriebe ausgezeichnet, die sich besonders für den betrieblichen Arbeitsschutz engagieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Arbeitsschutzpreises.