Arbeitsschutz 
in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsschutzbeschwerde

Nahaufnahme einer Person am Laptop

Arbeitsschutzbeschwerde

Telefonisch oder jederzeit über unser Online-Formular

Sie möchten sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren und suchen eine kompetente Ansprechstelle? Dann sind Sie beim Arbeitsschutztelefon richtig. Bei der Hotline können Beschäftigte, Angehörige aber auch Kundinnen und Kunden eines Betriebes Beschwerden und Hinweisen auf Arbeitsschutzmängel melden.
 

HINWEIS: Themen des Arbeitsrechts, wie beispielsweise Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche oder Entgeltfortzahlungen in Krankheitsfällen fallen nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Direkt zum Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"

Alle Beschäftigten haben jederzeit das Recht sich bei der Arbeitsschutzverwaltung NRW über Gefährdungen bei der Arbeit zu beschweren. Das gilt auch für werdende Mütter nach dem Mutterschutzgesetz, Kinder und Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und für Heimarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Arbeitsschutzbeschwerde? Wenden Sie sich an uns!

Über unser Online-Formular können Sie jederzeit Ihre Beschwerden und Hinweise auf unzumutbare Arbeitsbedingungen an die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen schicken.

Sie wollen sich lieber telefonisch an uns wenden? Das Arbeitsschutztelefon nimmt Ihre Anrufe von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr entgegen und leitet Ihre Beschwerden an die Expertinnen und Experten der zuständigen Arbeitsschutzbehörde weiter. Sie erreichen uns unter 0211 855 3311.

HINWEIS

Sowohl das Arbeitsschutzbeschwerde-Telefon als auch das Online-Formular können anonym genutzt werden. Beschwerden werden grundsätzlich diskret und anonym behandelt. Unabhängig von der Branche, Größe oder Zertifizierung eines Betriebes geht die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen jeder Beschwerde nach. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Beschwerden nur bei aussagekräftigen Angaben nachgegangen werden kann. Anonyme unkonkrete und unvollständige Beschwerden ohne Kontaktangaben für Rückfragen können eine Bearbeitung erschweren oder zu einer Einstellung der Bearbeitung führen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Themen des Arbeitsrechts, wie beispielsweise Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche oder Entgeltfortzahlungen in Krankheitsfällen nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen fallen, da es sich hierbei um individualrechtliche Angelegenheiten handelt. Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung kann in Angelegenheiten des individuellen Arbeitsrechts nicht weiterhelfen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen kann eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden bzw. im Falle einer Mitgliedschaft können Sie sich auch an die zuständige Gewerkschaft wenden.